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Dienstag, 26. Mai 2009

Eine theoretische Grundsatzfrage - Mehrere Wahlstimmen für dissoziativ gestörte Menschen?

Die Dissoziative Identitätsstörung oder Multiple Persönlichkeitsstörung ist eine dissoziative Störung, bei der Wahrnehmung, Erinnerung, und das Erleben der Identität betroffen ist. Sie gilt als die schwerste Form der Dissoziation. Die Patienten bilden zahlreiche unterschiedliche Persönlichkeiten, die abwechselnd die Kontrolle über ihr Verhalten übernehmen. An das Handeln der jeweils „anderen“ Personen kann sich der Betroffene entweder nicht – oder nur schemenhaft – erinnern oder er erlebt es als das Handeln einer fremden Person. (wikipedia.de).






Die (zugegebenermaßen sehr theoretische) Frage die ich jetzt stelle ist:
Wäre es nicht vom Grundsatz her gerecht, wenn Menschen mit multiplen Persönlichkeiten bei einer Wahl (wir sind immerhin im Superwahljahr) mehrere Stimmen, also jede vertretene Persönlichkeit eine Stimme, hätten?

Um das zu diskutieren habe ich einen Vote online gestellt.

Es geht mir hier nicht um die Durchsetzbarkeit des Ganzen. Natürlich ist dies nur theoretisch möglich, da keine betroffene Person bestimmen kann, wann welche Persönlichkeit die Kontrolle übernimmt. Desweiteren wären jede Menge medizinischer Gutachten notwenig um Betrug auszuschliessen und auch darüber hinaus gäbe es noch unzählige Probleme, die aber alle an dieser Stelle nicht interessieren sollen.

Ich möchte, und ich wiederhole mich da gerne, einfach wissen, ob es vom Grundsatz her richtig wäre wenn jede volljährige Persönlichkeit eine Stimme hätte, oder ob eine Beschränkung auf "volljährige Körper", wie es ja zur Zeit auch gehandhabt wird, vollkommen ausreichend ist.

Den Vote findet Ihr rechts.
 

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